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Miet- und WEG Recht

Beratung und Vertragsgestaltung

Mietverträge werden in den ganz überwiegend für längere Zeit geschlossen. Sie beeinflussen elementare Bereiche unserer Lebenswelten. Für die meisten Menschen in Deutschland ist die Mietwohnung das räumliche Umfeld der Privatsphäre, für andere ist die vermietete Immobilie die Altersversorgung, für wieder andere beherbergen die gemieteten Gewerberäume das eigene Unternehmen und damit die Existenzgrundlage. Die Eigentumswohnung ist etwas "eigenes", bindet den/die Eigentümer/in gleichzeitig aber so eng an eine (WEG-)Gemeinschaft, wie es ein sonstiges Nachbarschaftsverhältnis kaum vermag.
Ihre Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume in, mit oder von dem Mietobjekt zu leben sollten Sie vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages geklärt und rechtssicher niedergelegt haben. Die Gesetzestexte zum Mietrecht sind schwer verständlich. Die gerichtlichen Entscheidungen zum Mietrecht gleichen einer Flut. Da ist das nicht einfach.
Rechtsanwalt Bruns berät Sie im Vorfeld des Vertragsschlusses und in der konkreten Vertragsgestaltung. Viel Konfliktpotential kann durch klare und eindeutige Regelungen im Vorfeld entschärft werden. In den anderen Punkten ist es gut, vorher zu wissen, worauf Sie sich einlassen.

Laufendes Vertragsverhältnis

Ein Mietobjekt "lebt" mit Ihnen. Es verändert sich. Neue Fragen kommen auf und müssen geklärt werden, damit es reibungslos weiter geht. Schönheitsreparaturen, Instandsetzung, Sanierung, Betriebskosten sind nur einige Stichworte. Fast noch schneller als das Mietobjekt verändert sich die Rechtsprechung. Leider nicht immer im Einklang dazu.
Zweifels- oder Streitfragen rund um das Mietverhältnis können Sie sicher und souverän angehen, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten vorher genau kennen. RA Bruns berät Sie auch in Fragen aus laufenden Mietverhältnissen. Damit sich schnell Lösungen finden und Konflikte beseitigen lassen.

Abwicklung

Was nicht mehr funktioniert sollte beendet werden. Einvernehmlich - oder auch nicht. Wirksame Kündigung, Räumung, Mietrückstände, Kaution, Mängel und Schäden sind eine Auswahl der Aspekte, die bei der Abwicklung eines Mietvertrages beachtet werden müssen. Wegen der besonderen sozialen Komponente eines (Wohnraum-)Mietvertrages sind die Hürden hier besonders hoch. Die vollständige Abwicklung gehört zum Leistungsangebot von RA Bruns.