Rechtsanwalt Stefan Bruns - Tel. (0511) 165 973 01
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Öffentliches Baurecht

Planungsberatung

Planungssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung Ihres Bauprojektes. Gesetzgeber Verwaltung machen es der Bauherrin / dem Bauherrn nicht immer leicht. Eine durchdachte Vorbereitung ist oft der halbe Weg. Zum Leistungsangebot von Rechtsanwalt Bruns gehören u.a. die Analyse der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Situation Ihres Projektes, die Ermittlung der planungsrechtlichen Vorgeschichte des Grundstückes wie auch die Beratung im Vorfeld des Abschlusses von Erschließungsverträgen.

Antragsverfahren und Genehmigungen

Die detaillierte Planung des Antragsverfahrens zahlt sich aus. Dazu gehören u.a. die Bestimmung der Antragsart (z.B. Bauvoranfragen, vereinfachten oder konzentriertes Verfahren), die vollständige und eindeutige Formulierung des Antrages (z.B. hinsichtlich Befreiungen oder Abweichungen) oder auch Vorbesprechungen der Antrages mit der Verwaltung. Damit die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr eigentliches Projekt.

Verhandlung und Durchsetzung

Bei Problemen führen gut vorbereitete Verhandlungen oft zu einem schnellen und guten Ergebnis. Sie sollten gewappnet sein! Die gerichtliche Durchsetzung sollte das letzte Mittel sein. Die Zeitverluste stellen eine wirtschaftliche Belastung dar. Wenn es sein muss, geht Rechtsanwalt Bruns auch diesen Weg mit Ihnen.