Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Bau- und Planungsrecht ist verzweigt.Kaum ein Bauprojekt kann ohne die - im Idealfall vorherige und abschließende - Klärung von Fragen zu Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung des Vorhabens, Ausgleich der Belange anderer betroffener Interessen, Erschließung, Baulasten und vielem mehr erfolgreich realisiert werden.
Die Bereiche Bauen und Umwelt gehören heute in Deutschland zusammen. Ein komplexes Bauvorhaben zu realisieren, ohne die Belange des Abfall- und Umweltrechts, des Immissionsschutzrechtes, des Bodenschutzrechts, aber auch des Nachbarrechts zu beachten, ist nicht mehr möglich. Das ist insgesamt gut so, macht die Sache für den Bauherrn, Architekten, Ingenieur oder Bauunternehmer aber nicht leichter.
Mit dem weiteren Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Verwaltung trägt Rechtsanwalt Bruns der Verzahnung von Bauvorhaben und öffentlich-rechtlichen Anforderungen hieran Rechnung.